2. Es liegt im Ermessen des Fahrlehrers, dem/der Fahrschüler/in den Fahrunterricht zu verweigern, wenn die Fahrfähigkeit angezweifelt wird oder keine geeigneten Schuhe getragen werden (Flip-Flop, Strandschuhe, Schuhe mit hohen Absätzen usw.)
3. Einzellektionen sind bei Lektion beginn zu bezahlen. Abonnements sind im Voraus zu bezahlen.
4. Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten.
5. Die Administrative Grundpauschale (inklusive Versicherungskostenbeitrag) ist bei der 1. Fahrlektion zu bezahlen. Der Versicherungsschutz (einmalig 90 CHF) ist während der ganzen Fahrausbildung gewährleistet (nur Fahrschulfahrzeug).
2. Es liegt im Ermessen des Fahrlehrers, dem/der Fahrschüler/in den Fahrunterricht zu verweigern, wenn die Fahrfähigkeit angezweifelt wird oder keine geeigneten Schuhe getragen werden (Flip-Flop, Strandschuhe, Schuhe mit hohen Absätzen usw.)
3. Einzellektionen sind bei Lektion beginn zu bezahlen. Abonnements sind im Voraus zu bezahlen.
4. Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten.
5. Die Administrative Grundpauschale (inklusive Versicherungskostenbeitrag) ist bei der 1. Fahrlektion zu bezahlen. Der Versicherungsschutz (einmalig 90 CHF) ist während der ganzen Fahrausbildung gewährleistet (nur Fahrschulfahrzeug).