Kategorien
Ab 2021 gibt es neue Bestimmungen für die Motorradausbildung.
Möglichkeiten nach Mindestalter
Möglichkeiten nach abgeschlossenen Kategorien
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Kat. A beschränkt auf 25kW (34PS)
Möglichkeit |
Voraussetzungen |
Kat. A (mit Beschränkung der Motorleistung)
Motorrad mit einer Motorleistung von höchstens
25kW (34PS) und einem Verhältnis von Motorleistung zu
Leergewicht von mindestens 0.16kW/kg
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- Mindestalter 18 Jahre
- Nothelferausweis
- Basistheorieprüfung
- Lernfahrausweis
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Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung
des Lernfahrausweises um 12 Monate)
- Verkehrskundeunterricht
- Praktische Prüfung
ODER
- Mindestalter 18 Jahre
- Fahrausweis Kat. B
- Lernfahrausweis
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Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung
des Lernfahrausweises um 12 Monate)
- Praktische Prüfung
ODER
- Mindestalter 18 Jahre
- Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung vor 1.4.2003)
- Lernfahrausweis
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Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung
des Lernfahrausweises um 12 Monate)
- Praktische Prüfung
ODER
- Mindestalter 18 Jahre
- Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung nach 1.4.2003)
- Lernfahrausweis
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Grundkurs 6 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung
des Lernfahrausweises um 12 Monate), der Grundkurs von 8 Std., der mit dem Lernfahrausweis
Kat. A1 absolviert wurde, wird angerechnet
- Praktische Prüfung
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- Kat. A1 beschränkt auf 50cm3
- Kat. A1 beschränkt auf 125cm3
- Kat. A ohne Beschränkung
- Kat. B